In den Jahren 2009 und 2010 erhielten eine Reihe von ukrainischen Universitäten den Status einer „Forschungsuniversität“. Laut Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 163 vom 17.02.2010 handelt es sich dabei um eine Hochschuleinrichtung, die über wesentliche wissenschaftliche Errungenschaften verfügt, die Forschungs- und Innovationstätigkeit betreibt, die die Integration von Bildung und Wissenschaft mit der Produktion gewährleistet und an der Umsetzung von internationalen Projekten und Programmen teilnimmt.

Der Status einer „Forschungsuniversität“ wurde den folgenden 14 Hochschulen verliehen:

Die erhofften Erwartungen in den Status konnten jedoch nicht vollständig erfüllt werden, angefangen bereits bei der geplanten Sonderfinanzierung durch das Ministerium, die weitestgehend nicht realisiert werden konnte. Daneben waren die Kriterien, die an den Status geknüpft waren, unter den gegebenen politischen und ökonomischen Bedingungen nur sehr schwer umsetzbar. Das neue Hochschulgesetz von 2014 hat so zwar den Status „Forschungsuniversität“ für die betroffenen Hochschulen aufrechterhalten, die daran geknüpften Kriterien jedoch aufgelöst und die Entwicklung neuer in Aussicht gestellt.

(Genauer zur Entstehung der Kategorie „Forschungsuniversität“ in der Ukraine siehe im Artikel von Myroslava Hladchenko: Establishing research universities in Ukrainian higher education. The incomplete journey of a structural reform.)

 

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