Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung der Russischen Stiftung für Geistes- und Sozialwissenschaften (RFH) mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die russische Partnerorganisation die Förderung von gemeinsamen deutsch-russischen Forschungsvorhaben für das Jahr 2016 im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften angekündigt.

Bis zum 15. September 2016 können russische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Anträge bei der RFH in folgenden Verfahren einreichen:

  • gemeinsame wissenschaftliche Projekte mit einer Förderdauer von bis zu drei Jahren, die von einer Gruppe (zwischen einem und zehn Teilnehmern pro Seite) russischer und in Deutschland tätiger Wissenschaftler durchgeführt werden;
  • gemeinsame russisch-deutsche Expeditionen, Feldforschungsprojekte, Laborexperimente und wissenschaftlich restauratorische Arbeiten.

Damit erhalten russische Projektpartner deutscher Antragstellerinnen und Antragsteller die Möglichkeit, eine Förderung für ihren Teil des gemeinsamen Projekts bei der RFH zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Kooperationspartner unabhängig voneinander ihre Anträge bei der jeweils zuständigen Förderorganisation gemäß den dortigen Anforderungen einreichen, das heißt, die deutsche Seite bei der DFG und die russische Seite bei der RFH. Eine Finanzierung der bilateralen Kooperationsprojekte erfolgt nur, wenn beide Organisationen eine positive Förderentscheidung treffen. Dabei ist eine unilaterale Förderung eines der beiden Projektteile nicht möglich.

Die Ausschreibungsfrist auf deutscher Seite ist der 1. August 2016. Einen Antrag auf Sachbeihilfe (nach DFG-Merkblatt 50.01) können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen, die nach den Regeln der DFG antragsberechtigt sind. Für die Förderung dieser Kooperationsanträge stehen keine gesonderten DFG-Mittel zur Verfügung, die Kooperationsanträge konkurrieren mit allen anderen DFG-Anträgen im Einzelverfahren.

Quelle und weiterführende Informationen: www.dfg.de