Der Allgemeine Fakultätentag e.V. veröffentlicht am 01.11.2021 seine Pressemitteilung „Geimpfte Studierende und Gastwissenschaftler aus Russland und China gelten in Deutschland nicht als geimpft“. In dieser macht der AFT darauf aufmerksam, dass der Impfstatus einiger ausländischer Studierenden und Wissenschaftlern in Deutschland nicht anerkannt wird. Laut Verordnung gilt nur als geimpft, wer mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoff geimpft wurde.
Mit dem Wintersemester kommen erneut Studierende auch aus dem Ausland nach Deutschland. Wenn sie aus China oder Russland kommen, so treffen sie auf folgendes Problem. Auch wenn sie in ihrem Heimatland bereits gegen das Coronavirus geimpft wur-den, so gelten sie zur Zeit in Deutschland nicht als geimpft. Damit haben sie an mehreren Hochschulen keinen Zutritt zur Mensa, wo 2G als Zutrittsregel gilt, und auch der Zutritt zu Vorlesungen in Präsenz ist stark eingeschränkt, wenn die Hochschule für die Studierenden keine kostenlosen und regelmäßigen Testmöglichkeiten anbieten kann.
Hervorgerufen wird diese Situation durch die Definition der Impfung in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung, die wiederum in den Verordnungen der Landesregierungen einfach übernommen wird. Laut Verordnung gilt nur als geimpft, wer mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. In vielen Ländern außerhalb der EU, insbesondere Russland und China, werden dagegen nur Impfstoffe eingesetzt, die in der EU nicht zugelassen sind.
Die derzeitige Definition des Impfstatus behindert die Internationalisierung der Hochschulen. Daher fordert der Allgemeine Fakultätentag die Bundesregierung auf, die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung dahingehend zu ändern, dass Impfungen mit einem im Ausland zugelassenen Impfstoff gegen Covid auch in Deutschland als Impfungen gelten, sofern es keine klaren Hinweise gibt, dass der verwendete Impfstoff tatsächlich nur wenig wirksam ist.