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Hochschulen in Russland und der Ukraine

Tag: Förderung

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen: Förderung für europäische Doktorandennetzwerke und ukrainische Forschende

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse des Aufrufs für die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) für Doktorandennetzwerke 2024 bekannt gegeben. 149 Promotionsprogramme in ganz Europa werden mit insgesamt 608,6 Millionen EUR gefördert. 1.800 Forschende können davon profitieren und werden bei ihrer Karriereentwicklung unterstützt. Zudem erhalten 49 geflüchtete Forschende aus der Ukraine über das Programm MSCA4Ukraine die Möglichkeit, ihre Arbeit in der EU fortzusetzen.

Die MSCA-Doktorandennetzwerke sind Teil des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa. Die zur Förderung ausgewählten Programme decken alle wissenschaftlichen Disziplinen ab. Die meisten sind den Bereich Engineering und IKT (37,6 %), Lebenswissenschaften (22,8 %), Geistes und Sozialwissenschaften und Chemie (beide 12,1 Prozent) zugeordnet. Von den insgesamt 149 geförderten Doktorandennetzwerken sind acht „Industrial Doctoral Programmes“, bei denen die Promotion in Unternehmen erfolgt. Acht weitere sind „Joint Doctoral Programmes“, die zu gemeinsamen oder mehreren Abschlüssen führen.

Die Doktorandennetzwerke werden von Einrichtungen aus 18 Ländern koordiniert. Die meisten koordinierenden Einrichtungen sind in Deutschland (24) ansässig, gefolgt von Spanien (20), den Niederlanden (15), dem Vereinigten Königreich (13), Dänemark (12) und Italien (12). Insgesamt sind 9.335 Partner aus 130 Ländern an den Netzwerken beteiligt.

Ein weitere Ausschreibungsrunde für die Doktorandennetzwerke startet am 28. Mai 2025.

Bereits Ende März öffnete die Ausschreibung 2025 für das Programm „MSCA Staff Exchange“. Dieses fördert gemeinsame Forschungsprogramme für Wissenstransfer durch den Austausch von Forschenden und Personal. Einreichungen sind bis zum 8. Oktober 2025 möglich. Insgesamt stehen 97,7 Millionen EUR für bis zu 85 Projekte zur Verfügung.

MSCA4Ukraine

Mit dem „MSCA4Ukraine Fellowship Scheme“ unterstützt die EU geflüchtete Forschende aus der Ukraine. Ende März wurden 47 Postdocs und 2 Promovierende ausgewählt, die ihre Arbeit an Hochschulen, Unternehmen, Forschungszentren und öffentlichen Einrichtungen in der EU fortsetzten können. Insgesamt 15 Forschende – und damit mehr als in Polen (6), dem Vereinigten Königreich (5), Österreich (4) und Frankreich (4) – werden an Einrichtungen in Deutschland arbeiten.

Quelle: Kooperation International

Geflüchtete Wissenschaftler*innen: DFG unterstützt: Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt weiterhin aus ihren Heimatländern geflüchtete Wissenschaftler*innen. Ermöglicht werden soll eine kurzfristige Integration in das deutsche Wissenschaftssystem, damit die wissenschaftliche Arbeit fortgesetzt werden kann.

Promovierte geflüchtete Wissenschaftler*innen, die innerhalb der letzten drei Jahre ihre Heimat verlassen mussten, können zum einen eine Walter Benjamin-Stelle einwerben und auf diese Weise ein eigenes Forschungsvorhaben durchführen. Die Förderung in diesem Programm bietet die Chance, durch die selbstständige Betreuung eines Forschungsprojekts Erfahrungen an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland zu gewinnen, die für nächste Schritte der Etablierung im deutschen Wissenschaftssystem die erforderliche Grundlage bilden. Gleichzeitig kommen den Antragsteller*innen Maßnahmen zur individuellen Karriereunterstützung durch die Gasteinrichtung zugute, die im Walter Benjamin-Programm Bestandteil des Konzepts sind. Der in der Regel in diesem Programm bestehende Fokus auf Antragsteller*innen in der frühen Postdoktoranden-Phase entfällt für diese Zielgruppe.

Zum anderen können geflüchtete Wissenschaftler*innen in verschiedenen DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramm, Forschungsgruppe, Klinische Forschungsgruppe, Kolleg-Forschungsgruppe, Graduiertenkolleg) in laufende Projekte integriert werden. Eine solche Förderung kann seitens der Projektleiter*innen laufender DFG-Projekte über Zusatzanträge eingeworben werden. Die Zusatzanträge können sich auf alle Fördermittel richten, die eine Einbindung der Betroffenen als wissenschaftliche Hilfskräfte, Doktorand*innen, Postdoktorand*innen oder Professor*innen in das Projekt ermöglichen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich vor allem das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden, deren Höhe sich nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet.

Sonderforschungsbereiche werden explizit angeregt, für die Einbindung von geflüchteten Wissenschaftler*innen insbesondere die bereits bewilligten pauschalen Mittel einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar bedarfsgerecht reagieren können. Für Exzellenzcluster gilt dies ebenso.

Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflüchteten Personen liegt in der Verantwortung der antragstellenden Projektleitungen sowie der Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Beschäftigungsverträgen.

Bis auf Weiteres verlängert die DFG das Sonderprogramm Ukraine. Über diese Fördermöglichkeit können ukrainische Wissenschaftler*innen (Projektleitungen), die sich in der Ukraine befinden und deren Forschung weiter möglich ist, eine gesonderte Unterstützung erhalten. Im Rahmen des bestehenden DFG-Verfahrens „Kooperation mit Entwicklungsländern“ können die Antragsteller*innen in Deutschland bei der Sachbeihilfe, bei Forschungsgruppen und im Schwerpunktprogramm neben Mitteln für die Projektdurchführung in der Ukraine auch Mittel für den Lebensunterhalt der ukrainischen Projektleitungen in Höhe von maximal 1000 Euro pro Monat pro Projektleitung beantragen und im Bewilligungsfall an diese weiterleiten.

Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft

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