Wie das BMBF mitteilte, wurde das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine ofiziell unterzeichnet und gilt von 2015-2010. Das Abkommen muss zwar noch vom ukrainischen Parlament ratifiziert werden, was jedoch in Kürze der Fall sein wird.
Bereits jetzt können sich ukrainische Forscherinnen und Forscher und Einrichtungen an allen Maßnahmen von Horizont 2020 beteiligen, die aus dem Haushalt 2015 finanziert werden. Durch die Assoziierung können die ukrainischen Partnereinrichtungen nun grundsätzlich unter denselben Bedingungen teilnehmen, wie jene aus den Mitgliedsstaaten. Das eröffnet für ukrainische Antragsstellende neue Fördermöglichkeiten, z. B. beim Europäischen Forschungsrat (ERC) oder dem KMU-Instrument.
Die EU stellt mit Horizont 2020 insgesamt ca. 70. Milliarden Euro für Forschung und Wissenschaft bereit. Der Ukraine wurde aufgrund der angespannten wirtschaftspolitischen Situation ein Nachlass von 95% gewährt, so dass das Land für die Teilnahme an Horizont 2020 lediglich Kosten i.H.v. 35 Mio. Euro selbst tragen muss.
Quellen: EU-Büro des BMBF; Kyiv Post
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