Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit (WTZ) mit der Ukraine vom 9. März 2016.

Stichtag: 03.06.2016

In einem am 23. November 2009 unterzeichneten Memorandum of Understanding vereinbarten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MBW) der Ukraine die Förderung der WTZ zwischen deutschen und ukrainischen universitären und außeruniversitären öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen und innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf der Grundlage regelmäßiger gemeinsamer Bekanntmachungen.

Die vorliegende Fördermaßnahme der Unterstützung struktureller und strategischer Unterstützungsmaßnahmen ­(Option A) oder projektbezogener Mobilität (Option B) erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF „Internationale Kooperation“. Sie stellt außerdem einen Beitrag zum Aktionsplan Ukraine der Bundesregierung dar, mit dem die politische und wirtschaftliche Stabilisierung des Landes unterstützt wird. Zentrales Ziel der zu fördernden bilateralen Vernetzungs- und Beratungsvorhaben (Option A) oder Vorhaben zur Vorbereitung neuer oder Intensivierung bestehender Wissenschaftskooperationen (Option B) ist eine am aktuellen Bedarf der Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik in der Ukraine orientierte Stabilisierung und Modernisierung der Forschungs- und Bildungslandschaft mit einer Verbesserung der Qualität ihrer Einrichtungen bei gleichzeitiger besserer Integration in den Europäischen Forschungsraum.

Option A:

Die Vorhaben sollen die laufenden Umstrukturierungsprozesse der Forschungslandschaft, des Wissenschaftsmanagements und des Technologietransfers in der Ukraine unterstützen. Sie sollen sich insbesondere an den folgenden strukturellen und strategischen Zielen orientieren:

  • Stärkung der Zusammenarbeit von Universitäten, Forschungseinrichtungen und KMU
  • Internationalisierung der Forschung
  • Gemeinsame Beteiligung an „Horizont 2020“
  • Evaluierung und Reform bestehender Forschungsinstitute (z. B. Hochschulen/NAdWU)
  • Optimale Nutzung des Innovationspotenzials und bessere Markterschließung
  • Optimierung des Wissenschafts- und Technologiemanagements (z. B. Clusterbildung)

Option B:

Die Vorhaben sollen laufende FuE-Aktivitäten der Projektpartner verknüpfen. Durch diese Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen soll ein Mehrwert für alle beteiligten Partner generiert werden. Die Ziele sind dabei vor allem:

  • Ausbau bestehender oder Initiierung neuer Forschungskooperationen
  • Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z. B. auf deutscher Seite BMBF, Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) oder Europäischer Union (EU)
  • Einbeziehung von Unternehmen, insbesondere von KMU

Dabei wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der ukrainischen und der deutschen Partner gelegt.

Vor diesem Hintergrund veröffentlicht das BMBF die vorliegende Bekanntmachung in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine.

Quelle und weitere Informationen: www.bmbf.de